1und1Logo

Suche

Social-Media-Navigation

Instagram Twitch onefootballLogo

Sprachnavigation

Account-Navigation

FAQ & AGBs

AGB

Hier finden Sie alle Informationen zu den Ticket-Geschäftsbedingungen, die Stadionordnung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauerkarte.

Stand Juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen "DAUERKARTEN"

1.  Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Ergänzend finden die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des BVB in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang.

(2) Hinsichtlich des mit einer erworbenen Dauerkarte ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Dauerkarteninhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der BVB den im Preis der Dauerkarte enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen.

2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und dem jeweiligen individuell für den Besteller gefertigten Reservierungsschreiben;

entsprechendes ergibt sich bei Auswärtsdauerkarten aus den Vorgaben des Heimclubs. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkartenpakete ergeben sich aus dem jeweilig aktuellen Bestellformular sowie dem Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Dabei bietet der BVB dem Besteller grundsätzlich als Basis das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ und darüber hinaus - indes nur in Verbindung mit dem vorgenannten Dauerkartenpaket - zusätzlich bestellbare Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League („zusätzliche Dauerkartenpakete“) an, soweit sich der BVB für die Teilnahme an diesen Wettbewerben qualifiziert hat . Die Bestellungen der jeweiligen Dauerkartenpakete können nur mittels eines gesonderten Bestellformulars, welches die bisherigen Dauerkarteninhaber per Post übermittelt erhalten, und im Übrigen für die Dauer des „freien Verkaufs“ vor Ort bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle ausliegen, erfolgen. Sofern sich der Besteller für eine und/oder mehrere der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete entscheidet, gilt die Bestellung der jeweiligen Dauerkarte(n) für alle Heimspiele des jeweiligen Wettbewerbs.

(2) Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem BVB einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.

(3) Der Besteller füllt die im Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten, ggf. einer Bankverbindung und - sofern nicht bereits systemseitig durch den BVB vorgesehen – seiner vorhandenen Reservierungsnummer, aus. Im Falle der Erteilung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift hat der Besteller weitere Angaben auszufüllen und u.a. auch zu erklären, ob er oder – falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber in eine künftige Korrespondenz in Bezug auf die Zahlungsabwicklung per E-Mail oder per Post einwilligt. Das ausgefüllte Bestellformular ist sodann entweder per Post an die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund bzw. per Telefax an 0231 9020 - 3109 zu senden oder bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine zu übergeben.

(4) Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) je nach dem vom Besteller gewählten Korrespondenzweg entweder per E-Mail oder per Post schriftlich durch den BVB bestätigt (Annahme). Mit dem Zugang des Bestätigungschreibens beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 und 5 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(5) Innerhalb einer Saison ist ein Wechsel, d.h. eine Hinzu- und/oder Abbestellung, zwischen den vom BVB unterschiedlich angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpaketen ausgeschlossen. Dies ist erst zu Beginn einer neuen Saison wieder möglich.

(6) Sollte sich der BVB für eine Teilnahme an einem Finale des DFB-Vereinspokals, der UEFA-Europa League und/oder der UEFA Champions League qualifizieren, werden die Tickets nur nach Maßgabe von gesonderten Teilnahmebedingungen durch eine Auslosung zugeteilt. Als Dauerkarteninhaber steht Ihnen kein automatischer Anspruch auf Zuteilung eines Tickets für ein entsprechendes Finale zu; dies ist auch nicht Vertragsbestandteil eines etwaig zusätzlich gebuchten Dauerkartenpaketes.

(7) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Zahlung und Bestellabwicklung wird auf die Ziffer 4 und 5 dieser AGB verwiesen.

3. Kein Widerrufsrecht oder Rücknahmerecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

4. Zahlung, Bestellabwicklung – Dauerkartenpaket „Bundesliga“

(1) Zahlungen für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, EC-Karte oder mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa und American Express), bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine erfolgen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Rechnung ausschließlich vor Ort ausgehändigt; seine Dauerkarten erhält der Besteller im Regelfall postalisch zugesendet [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(2) Des Weiteren kann der Besteller dem BVB mittels eines gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Vertragsbestätigung, Rechnung und eine Information gemäß nachstehendem Absatz (3) und nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) ausschließlich per Einschreiben übersandt. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(3) Ein Zahlungsanspruch des BVB entsteht grundsätzlich mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens des BVB beim Besteller [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)]. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notification“). Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Bestimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Bankarbeitstage verkürzt wird, d.h. dass eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zugang der pre-notification erfolgen kann. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.

5. Zahlung, Bestellabwicklung –„Zusätzliche Dauerkartenpakete“

(1) Soweit der Besteller in Verbindung mit dem Dauerkartenpaket „Bundesliga“ eine der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League bestellt hat, ist dem BVB mittels des gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] durch den Besteller ein Mandat zur SEPA-Lastschrift zu erteilen; nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen, kann eine andere Zahlungsart vereinbart werden.

(2) Die Zutrittsberechtigung für das bzw. die vom Besteller gewählte(n) Dauerkartenpaket(e) ist grundsätzlich jeweils nur auf einem physischen Exemplar der Dauerkarte angelegt. Für die zusätzlichen Dauerkartenpakete werden also keine gesonderten Karten ausgegeben; Ausnahmen von dieser Ausgabepraxis bleiben im Einzelfall vorbehalten.

(3) Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung für die bestellten zusätzlichen Dauerkartenpakete, d.h. für die jeweiligen nationalen und/oder internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber nach Feststehen des jeweiligen Heimspiels den jeweiligen zusätzlich vom Besteller zu entrichtenden Preis und das Fälligkeitsdatum durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung und einer SEPA konformen pre-notification [vgl. Ziffer 4 Abs. (3)] grundsätzlich per E-Mail mitteilen. Sollte in Ausnahmefällen der Besteller über keine E-Mail-Adresse verfügen, erfolgt der Rechnungsversand und die pre-notification per Post auf Kosten des Bestellers.

(4) Der BVB wird von dem ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandat spätestens nach Ablauf des 3. Bankarbeitstages nach Zugang der pre-notification beim Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – beim Kontoinhaber Gebrauch machen. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) – auch für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ - zu sperren.

6. Versand, Übergabe, Reklamationen

(1) Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 12 Abs. (3) genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.

7. Nutzungsrechte

(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die Heimspiele der 1. Fußball-Lizenzmannschaft des BVB in den vom Besteller bestellten und dem bzw. den vom BVB bestätigten Wettbewerb(en) (Dauerkartenkategorie) im SIGNAL IDUNA PARK in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sofern nicht ausdrücklich im bestellten Dauerkartenpaket enthalten, sind die Heimspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League nicht Bestandteil des Nutzungsrechts der Dauerkarte(n). Gleiches gilt für etwaige Relegations- und/oder Freundschaftsspiele sowie alle sonstigen Spiele mit oder ohne Beteiligung der Mannschaften des BVB im SIGNAL IDUNA PARK oder Finalspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League [siehe Ziffer 2. Abs. (6)].

(2) Ein entsprechendes Reservierungs- bzw. Optionsrecht des Stammplatzes für solche Spiele, die der Besteller ursprünglich nicht bestellt hat, besteht nicht. Unabhängig von dem auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitz- oder Stehplatz, steht dem Besteller der zusätzlichen Dauerkartenpakete für Heimspiele in den internationalen Wettbewerben der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League ferner kein Anspruch auf seinen Stammplatz zu. Denn infolge der Vorgaben des Verbandes (UEFA) sind für solche Spiele keine Stehplätze zugelassen, so dass die betroffenen Dauerkarteninhaber in jedem Falle auf umgerüstete Sitzplätze ausweichen müssen. Zu diesem Zweck ist von vornherein bei Stehplatz-Dauerkarten der entsprechende Ausweichsitzplatz auf der Dauerkarte abgedruckt. Ferner kann es aufgrund Vorgabe des Verbandes (UEFA) auch im Sitzplatzbereich – hier hingegen nur vereinzelt – zu einer Platzverschiebung kommen. Der BVB informiert den hier insoweit durch eine Verschiebung betroffenen Besteller rechtzeitig über seinen Sitzplatz in diesen Spielen und sendet ihm eine Einzelkarte für dieses Spiel in der gleichen oder vergleichbaren Kategorie seiner Dauerkarte zu.

(3) Die entgeltliche Weiterveräußerung, insbesondere zu einem 15-prozentigen höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, oder der Versuch ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen. Im Übrigen gelten zur Weitergabe von Dauerkarten die Regelungen der Ziffer 6 der ATGB des BVB. Ferner ist der Mehrerlös gemäß Ziffer 10 der ATGB aus Weiterveräußerungen an den BVB auszukehren.

(4) Der Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK, das Verhalten im Stadion sowie etwaige Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen beurteilen sich nach den Bestimmungen der ATGB (vgl. Ziffer 7. und 8 ATGB) und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle schwerwiegender Verstößen gegen die Stadionordnung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen.

8. Rücknahme, Verlust, Umschreibung, Erstattung

(1) Eine Rücknahme (siehe Ziffer 3 dieser AGB) oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann der Erwerber des und/oder der Dauerkarten einzelne Spiele nicht besuchen und die Dauerkarte(n) vereinzelt nicht nutzen, des und/oder der Tickets diese(s) nicht nutzen, ist eine Weitergabe einer spieltagsbezogenen Einzelberechtigung über die offizielle Zweitmarktplattform des BVB nach Maßgabe der Ziffer 6. Abs. (3) lit. a) der ATGB, der für diesen Falle entsprechend anwendbar ist, ausnahmsweise zulässig.

(2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.

(3) Der bisherige Dauerkarteninhaber ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen neuen Dauerkarteninhaber mittels des unter www.bvb.de/tickets zum Download bereit gehaltenen Abtretungsformular unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Ferner gelten folgende Bestimmungen: Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen. Voraussetzung ist im jeden Fall, dass kein Umschreibungshindernis besteht. So wird die Zustimmung zur Umschreibung in jedem Fall verweigert, wenn der bisherige und/oder neue Dauerkarteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder ­Dauerkarten des BVB berechtigt ist. Der übertragende Dauerkarteninhaber bleibt gegenüber dem BVB jedoch solange verpflichtet, bis die zum Zeitpunkt der Umschreibung ausstehenden Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag bezahlt sind. Für die Umschreibung kann der BVB dem neuen Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen. Das Bearbeitungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Der BVB übersendet dem neuen Dauerkarteninhaber die Dauerkarte erst nach vollständiger Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und etwaiger ausstehender Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag. Die Dauerkarte des übertragenden Dauerkarteninhabers wird gesperrt. Der übertragende Dauerkarteninhaber erhält keine Rückerstattung auf den von ihm gezahlten Dauerkartenpreis. Er hat die auf ihn ausgestellte Dauerkarte auf Verlangen an BVB zurück zu geben.

(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.

(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (fortan „Saison“), und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.05. der jeweils laufenden Saison schriftlich mittels Schreiben oder Fax von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigungen gegenüber dem BVB haben gegenüber der unter Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle des BVB zu erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post-)Eingangsdatum.

(2) Sollte bis zum 31.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der BVB in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist des vorstehenden Abs. (1) bis zum Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels bzw. Relegationsspiel der laufenden Saison folgt.

(3) Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten (z.B. Preise) ändern, informiert der BVB den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden. Die vom BVB geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist den Dauerkartenvertrag schriftlich kündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ergibt sich die Fälligkeit und Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung etwaiger neuer genehmigter Konditionen im Übrigen aus den Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Der Kunde erhält dann die neue(n) Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch übersandt oder in Ausnahmefällen persönlich übergeben [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(4) Der Kunde kann jeweils zur neuen Saison die Zuteilung eines neuen Platzes („Umsetzung“) oder die Buchung eines anderen Dauerkartenpakets beantragen. Der Kunde hat keinen Anspruch hierauf. Eine Umsetzung oder die Änderung des Dauerkartenpaketes liegt allein im Ermessen des BVB, welches insbesondere unter dem Vorbehalt der Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten steht. Eine beantragte Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets stellt keine Kündigung des bisherigen Dauerkartenvertrages dar. Will der Kunde sicher gehen, im Falle der Nichterfüllung seiner beantragten Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets durch den BVB an den bisherigen Dauerkartenvertrag nicht mehr gebunden zu sein, muss er diesen vorsorglich fristgerecht kündigen; andernfalls bleibt der bisherige Dauerkartenvertrag bestehen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle ist der BVB berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt, d.h. sowohl hinsichtlich des Dauerkartenpaketes „Bundesliga“ als auch hinsichtlich der etwaigen zusätzlichen Dauerkartenpakete, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an den BVB herauszugeben und dem BVB etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche des BVB bleiben ausdrücklich vorbehalten

(6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

11. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung des BVB verwiesen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

(3) Bestellungen, ein Widerruf der Datenverwendung und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gerichtet werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund.

(4) BVB ist unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderreglung für die Änderungen der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit nach Ziffer 2.1 dieser AGB bei einer Änderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich vorher mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen und/oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ergänzungen und/oder Änderungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der BVB hat den Kunden vorher mit Mitteilung der Ergänzungen und/oder Änderungen auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in vorstehendem Abs. (3) genannte Stelle zu richten. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Zugang beim BVB maßgeblich.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer verbraucherrechtlichen, außergerichtlichen Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2023

Zurück zur Navigation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „U23- DAUERKARTEN“

Allgemeine Geschäftsbedingungen „U23- DAUERKARTEN“

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen der U23-Mannschaft von BORUSSIA DORTMUND im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten Stadion ROTE ERDE , Strobelallee 40, 44139 Dortmund. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen die Bestimmungen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten für Veranstaltungen des BVB entsprechend.

 

(2) Hier und im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Geschlechtsform genutzt. Sie soll gleichermaßen für weibliche, diverse und männliche Formen gelten.

 

2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Höhe des Dauerkartenpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und wird beim Bestellvorgang angezeigt. Das angebotene und bestellbare Dauerkartenpaket beinhaltet ausschließlich den Sitzplatzbereich für die Heimspiele der U23-Mannschaft des BVB bei freier Platzwahl in den jeweiligen Blöcken. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden.

 

(2) Pro Person werden bei Verfügbarkeit bis zu maximal zwei  (2) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern.

 

(3)     Mit der Darstellung und Bewerbung der „U23- Dauerkarte“ im Online-Shop gibt der BVB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dauerkartenvertrages ab.
Der Besteller füllt die im Online-Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten aus.  Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert der Besteller diese AGB und Vertragsbedingungen und nimmt das Angebot des BVB zum Abschluss eines Dauerkartenvertrages an.

 

(4) Mit dem Zugang der Bestätigungsmail beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet oder sofern der Besteller dies auswählt, als  Buchungsbestätigung elektronisch versandt (die Verwaltung der Dauerkarte findet sodann vom Besteller im Ticketshop im Bereich „Mein Konto“ statt) und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Für den Versand kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Der Besteller ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Sitz und Preis.

 

3. Kein Widerrufs oder Rückgaberecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

 

4. Zahlung, Bestellabwicklung

(1) Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat der BVB Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

 

(2)    Zahlungen können erfolgen

 

a) mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte: Akzeptiert werden für die Bezahlung der gebuchten Tickets Mastercard, VISA und American Express. Durch die Eingabe der Kreditkarten-Prüfziffer wird der Sicherheitsstandard für Ihre Ticketbuchung noch weiter erhöht. Die Karten-Prüfziffer beinhaltet bei VISA die letzten drei Ziffern der Nummern im Unterschriftenfeld auf der Kreditkartenrückseite und bei Mastercard die letzten drei Ziffern neben dem Unterschriftenfeld. Bei American Express ist es die 4-stellige Nummer, die auf der vorderen, rechten oder linken Seite Ihrer Kreditkarte aufgedruckt ist.

b) PayPal: Bei der Zahlung per PayPal haben Sie zwei Varianten zur Verfügung:
i.    Sie haben ein PayPal-Konto: Wenn Sie in unserem Bestelldialog die Zahlungsart PayPal ausgewählt haben, gelangen Sie automatisch nachdem Sie auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ geklickt haben zur PayPal-Anmeldeseite.. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zum PayPal-Konto an und wickeln die Zahlung ab.

ii.    Sie haben kein PayPal-Konto: Im Zahlungsdialog von PayPal erscheint der Hinweis "Sie haben noch kein PayPal-Konto?". Dort befindet sich der weiterführende Link „Weiter“. Klicken Sie auf diesen Link, um im Anschluss Ihr Zahlungsmittel als Gast wählen zu können. Auch hier haben Sie die Wahl zwischen MasterCard, VISA, American Express und Ihrem Bankkonto. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht bei PayPal registrieren.

c) Lastschrift: Bei der Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilen Sie uns lediglich eine einmalige Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto. In den letzten Tagen vor einem Spiel steht die Zahlart SEPA Lastschrift nicht mehr zur Verfügung.

d) giropay: Mit giropay stellen wir Ihnen eine weitere komfortable und sichere Art der Bezahlung Ihrer Wunschtickets zur Verfügung. Sie bezahlen einfach, schnell und sicher per Online-Überweisung im Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse.

 

Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten.

 

5. Versand, Übergabe, Reklamationen

(1) Für den Versand der Dauerkarten kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Die Übernahme der Versandkosten sowie die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB. Der Club ist berechtigt, dem ausgewählten Versandunternehmen die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung zu stellen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen. Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3. ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)].

 

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 14 Abs.1 genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus. Im Übrigen gilt Ziffer 6.2 und 6.3. der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] entsprechend.

 

6. Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs der Bestätigungsmail beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres oder aufgrund von einer Verschiebung für vom Club kommunizierte abweichende Daten (fortan „Saison“).

 

7. Rückgabe, Verlust, Umschreibung, ÜBERBELEGUNG, Erstattung

(1) Eine Rückgabe oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

(2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.

 

(3) Sollten aus wichtigem Grund vom Club im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt an, dass der Club in diesem Fall berechtigt ist, die Vergabe der Tickets transparent und diskriminierungsfrei zu bestimmen und auch einzelne, grundsätzlich bereits erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der Besuchsrechte durch den Club wird den betroffenen Kunden der bereits gezahlte Preis (bei Dauerkarten ggf. pro rata) zurückerstattet oder nicht berechnet. Der Club haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).

 

(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 9 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, isbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 9 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.

(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

 

8. Nutzung und Weitergabe

(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes für die Heimspiele der U23-Mannschaft des BVB in der Dritten Liga im Stadion „ROTE ERDE“ in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) .

 

(2) Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse des BVBs als auch des Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.

 

(3) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Dauerkarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten der Dauerkarte durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,

 

a) die Dauerkarte öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,

b) die Dauerkarte zu einem höheren als dem bezahlten anteiligen Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Weitergabekosten ist zulässig,

c) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des BVBs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder

 

(4) Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe der Dauerkarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Abs. 4 vorliegt und

a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des BVBs und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß Ziffer 8.4 der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] erfolgt, oder

b) solange (1.) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem BVB sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den BVB einverstanden erklärt, (2.) der BVB auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe der Dauerkarte informiert wird oder der BVB die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat und (3.) der Kunde oder Empfänger der Dauerkarte auf Verlangen des BVBs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt, ob, wann, welche und wie viele Dauerkarten ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.

 

(5) Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des neuen Ticketinhabers durch den Club erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem BVB sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des BVBs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des BVBs ergeben sich aus Abs. 3. und Abs. 4.

 

(6) Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Abs. 4 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe der Dauerkarte, ist der BVB berechtigt,

 

a) den Dauerkartenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,

b) eine Dauerkarte, die noch vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen dieser Ziffer 6 verwendet wurde, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

c) die Dauerkarte entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Inhaber der Dauerkarte entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

d) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.

e) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets, insbesondere gemäß Abs. 4 a), Abs. 4 b) und/oder Abs. 4 d, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen;

f) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei dem Club erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises entschädigungslos zu stornieren;

g) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen;

h) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im BVB bzw. in offiziellen Fanclubs des BVBs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen; und/oder

i) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

 

9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

(1) Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/Stadionordnung/STADION-ROTE-ERDE-Stadionordnung#:~:text=(1)%20Personen%2C%20die%20gegen,weiterer%20Rechte%20von%20Borussia%20Dortmund jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.

 

(2) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem BVB oder von dem BVB beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des BVBs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten.

 

(3) Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt.Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn

 

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,

b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Stadionordnung einzuhalten;

c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,

d) die in oder auf den Dauerkarten aufgedruckten bzw. implementierten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom BVB zu vertreten ist.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

 

(4) Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der Club berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Erwerb von Dauerkarten oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:

a) Der Club ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Erwerb von Dauerkarten oder den Stadionaufenthalt zu machen und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Stadionzutritt belegen zu lassen.

b) Der Club ist berechtigt, den Erwerb der Dauerkarte oder den Stadionaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der Club den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren. 

Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 DSGVO.

c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den Club sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

d)Gibt der Club besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) erst nach Erwerb der Dauerkarte durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung teilweise zurücktreten. Es gelten die in Ziffer 7 geregelten Rücktrittsfolgen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) bei Erwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände.

 

(5) Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/FAQ abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

 

(6) Platzzuweisung: Jeder Dauerkarteninhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seiner Dauerkarte vermerkt ist bzw. für den sein Dauerkarte Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des BVBs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

 

(7) Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

 

(8) Fanblocks:  Der Stehplatzbereich (Block 10-13)  sowie der Sitzplatzbereich (Blöcke D-J)   sind der Heimbereich der Fans des BVBs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der BVB aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Clubs verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet; in ausschließlich vom Gastclub genutzten Bereichen (Stehplatzbereich Blöcke 15-16 sowie Sitzplatzbereich Block A), ist zudem ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt. Der BVB, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der/dem betroffene/n Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Borussia Dortmund behält sich vor weitere Bereiche als „Heimbereich“ zu definieren und ggf. den Gastbereich (nach Absprache mit dem jeweiligen Gastverein) zu verringern / vergrößern

 

(9) Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom BVB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des BVBs, sind der BVB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

  • entschädigungslos von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Dauerkarteninhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des BVBs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des BVBs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des BVBs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des BVBs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des BVBs oder eines vom BVB autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der BVB weist darauf hin, dass die, der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der BVB weist weiter darauf hin, dass der DFB ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des BVBs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem BVB, dem dem DFB, , der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des BVBs oder von vom BVB autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des BVBs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

h) Es ist ferner untersagt, (i) eine Dauerkarte und/oder die in oder auf einer Dauerkarte aufgedruckten bzw. implementierten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) ganz oder teilweise zu manipulieren, unkenntlich zu machen, zu fälschen und/oder zu beschädigen, (ii) sich in anderen als den durch die Dauerkarte oder die Akkreditierung bestimmten Bereichen des Stadions aufzuhalten (Umgehung der Blockbindung), (iii) auf dem gesamten Stadiongelände Fotos, Videos, Bildaufnahmen o.Ä. ohne Einwilligung des abgebildeten Stadionbesuchers aufzunehmen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen (iv) im Stadion sichtbehindernde Transparente mit dem Zweck, unerlaubte Handlungen zu verdecken oder zu ermöglichen, zu entrollen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadionordnung verwiesen.

 

(10) Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom BVB bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem BVB oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

 

(11) Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Abs. (4) und/oder (9), bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der BVB ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Abs. (9) entsprechend der Regelungen Ziffer 10 Abs. (12) bis (14) die in Ziffer12 aufgeführte Sanktionen einer Vertragsstrafe gegen den betroffenen Kunden bzw. Dauerkarteninhaber aussprechen.

 

(12) Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Abs. (9) sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der BVB behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.

 

(13) Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer Abs. (9), insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der BVB, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFB) mit einer angemessenen Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der BVB bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der BVB bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den BVB bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.

 

(14) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

(1) Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der BVB und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den BVB sowie den nach Abs. 3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

 

(2) Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 9 bleiben unberührt.

 

(3) Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der BVB teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

a)

DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und

 

 

11. Vertragsstrafe

(1) Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9 oder Ziffer 10, ist der BVB ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall oder in Höhe der in der Stadionordnung für Vertragsstrafen vorgesehene Beträge gegen den Kunden zu verhängen.

 

(2) Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

 

12. Auszahlung von Mehrerlösen

(1) Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9 durch den Kunden ist der BVB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

(2) Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11. Abs. 2 genannten Kriterien. Der BVB wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“).

 

13. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der BVB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

 

14. Kontakt

(1) Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Dauerkarten des BVBs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den BVB gerichtet werden:

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,

- Ticketing -

Rheinlanddamm 207-209

44137 Dortmund

Telefon: +49 231 9020-0

E-Mail: tickets@bvb.de

Website: https://www.bvb.de/Tickets

                    

(2) Für die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrags-verhältnisses, auch hinsichtlich vertragsgestaltender Erklärungen, ist grundsätzlich die elektronische Form ausreichend.

 

15. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 10.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen, Ziffer 10.10 zur Videoüberwachung und in Ziffer 11 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 9.3.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen.

16. Online Streitbeilegung

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der BVB nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

 

17. Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis

Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 4) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten des Clubs verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist.

Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gelten nur zur jeweils neuen Saison.

 

18. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

 

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

 

(3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

 

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2023

Zurück zur Navigation

Stand Juni 2023

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen im SIGNAL IDUNA PARK oder dem Stadion Rote Erde

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen 

in der Saison 2023/2024

 

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund (fortan: „Club bzw. Veranstalter“) vom Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierten Dritten an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere im SIGNAL IDUNA PARK oder dem Stadion „Rote Erde“, Strobelallee 50, 44139 Dortmund (jeweils das „Stadion sowie den Zutritt und Aufenthalt im Stadion.
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung
von Tickets mit Geltung für Auswärtsspiele des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die
Auswärtstickets vom Club oder von autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den
Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen.
Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese
ATGB Vorrang. Rechtsverhältnisse, die den Kunden überhaupt erst dazu berechtigen, Angebote für den Erwerb von Eintrittskarten
für Spiele bei dem jeweiligen Auswärtsclub abzugeben (z.B. die Zuteilung von Promo-Codes), sind von diesen ATGB nicht
umfasst.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den
Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird
(„Gästetickets“). Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets
einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.4 ÖPNV: Hinsichtlich des mit einem erworbenen Ticket ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln
der Verkehrsverbünde des ÖPNV NRW (VRR, VRS, AVV und WT [NWL]) kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen
dem Erwerber des Tickets und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der
Veranstalter den im Preis eines Tickets enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen
des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen, insbesondere gilt, dass bei print@home-ticket oder
ggf. mobile ticket ein separater ÖPNV-Fahrschein über ein DSW21-Portal kostenfrei vom Besucher zu beziehen ist. Verantwortlich
für die Beförderungsleistung bleibt ausschließlich die jeweilige Betreibergesellschaft des öffentlichen Nahverkehrs.
1.5 Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Geschlechtsform genutzt. Sie soll
gleichermaßen für weibliche, diverse und männliche Formen gelten.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei autorisierten Verkaufs-
/Ausgabestellen (inkl. Gastclub) oder auf der offiziellen Zweitmarktplattform des Clubs (abrufbar unter https://www.ticketonlineshop.
com/ols/bvb/); „Zweitmarktplattform“) zu beziehen. Ob eine Verkaufs-/Ausgabestelle vom Club autorisiert ist,
kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 14 („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Ticketerwerb bei den
autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis
zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets werden ggf. Zugangsdaten vergeben. Der Kunde ist selbst dafür
verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem
Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs dafür vorgesehenen
Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Sollte der Club dem Kunden den Eingang des
Vertragsangebotes online in einen Zwischenschritt bestätigen („Bestellbestätigung“), stellt diese Bestellbestätigung noch
keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung
besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Für alle Online-Bestellverfahren gilt: Erst mit Übermittlung (inkl.
elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder ggf. mobile ticket oder ggf. Übermittlung per App) oder ggf. mit
Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung über abweichende Vertriebswege des Clubs kommt der Vertragsschluss mit dem
Zeitpunkt der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder ggf. mobile ticket oder ggf. Übermittlung
per App) oder ggf. mit Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Sonderbedingungen: Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen
Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder
Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen
getroffen werden.
2.5 Besuchsrecht: Der Club als Ticketaussteller will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur den -
jenigen gewähren, die die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufs-/Ausgabestelle, über die Zweitmarktplattform
oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 erworben haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen
(z.B. nach Ziffer 9.4) erfüllen. Der Club gewährt daher nur Personen, die die durch in oder auf dem Ticket verankerte
Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder
gegenüber Zweiterwerbern, die nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen
(z.B. nach Ziffer 9.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis der Identität ist ein geeignetes amtliches
Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion
verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben;
dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten
Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser
Ziffer 2.5 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.5 und 9.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich
des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en)
gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames
Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Der Club kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die
jeweils aktuelle Preisliste verwiesen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung
ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
3.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets
vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht
mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen
Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige
geahndet werden.
3.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder
im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem
Ticket Zutritt zum Stadion.
3.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 mit der
zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen
ebenfalls erfüllt und gemäß Ziffer 3.2 nachweist, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum
Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen
Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der
Preisliste erhoben werden. Ermäßigte Tagestickets können nur erworben werden, wenn die Ermäßigungsberechtigung nach
Ziffer 3.1 sowohl bei Ticketerwerb als auch bei Stadionzutritt vorliegt.
3.5 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren
ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom aus -
gebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 3.1 Ermäßigungsberechtigung: Der Club kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die
jeweils aktuelle Preisliste verwiesen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung
ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines postalischen Ticketversands die Versandkosten und/oder für
Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben
sich für den Käufer im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.
Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne
gesonderte Mahnung in Verzug. Der Club behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten
zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten,
Zinsen, Hauptforderung.
4.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B.
keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu
streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Der Club hat zudem das Recht, Ticketanfragen zu stornieren
oder den Zugang zum Stadion zu verweigern, wenn unvollständige oder falsche Angaben hinsichtlich des Namens, der
Anschrift, der Telefonnummer und E-Mail gemacht werden. Die entsprechenden Tickets verlieren mit Sperrung ihre Gültigkeit.
Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
bleibt dem Club vorbehalten.
4.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift i.d.R.
erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert
zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift
entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club ver -
ursacht wurde.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand: Der postalische Versand von Tickets in Papierform erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei der Club das Versandunternehmen
auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung
(„DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim
Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab
Bestellbestätigung (vgl. Ziffer 2.2). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im
Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des
Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.
5.2 Elektronische Tickets: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder mobile-tickets) werden dem Kunden
die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail) in Form eines QR-/Barcode und im PDF-Format oder zum Abruf in einer
mobilen App zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben.
Der QR-/Barcode für den Zugang zum Stadiongelände ist auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) dauerhaft verfügbar zu
machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht
lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des Clubs zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich
nicht zum Zutritt zum Stadiongelände. Die Rechtsgrundlage für die damit jeweils einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen
Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
5.3 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht
mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen vom Club eine Vereinbarung über die Hinterlegung
der Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten Service-Center [derzeit die Außenschalter der BVB FanWelt] zur Abholung
möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten
unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Club kann
für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer
Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der

6. Reklamation, Defekt, Abhandenkommen, Umpersonalisierung

6.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich und
gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort.
Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, muss unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung oder des
Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf
dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7)
Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das
Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.3 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im
Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Fehlerhaft im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen
von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild,
fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung
oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das
Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation elektronischer Tickets sperrt der Club diese
gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers sowie der Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter
Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket unter Behebung des
Fehlers aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für
die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden
seitens des Clubs zurückzuführen ist.
6.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle
stellt der Club bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus
oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden
hervorgerufen wurden, (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale (vgl. Ziffer
9.3 d)), Defekt des mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone), nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung können
Service gebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben
den Defekt nachweislich zu vertreten.
6.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen
Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Der
Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines
der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des
Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine
Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der
Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener
Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

7. Rücknahme und Erstattung, Umplatzierung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne
des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht
gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein
zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist
damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der
bestellten Tickets.
7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde
sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des
Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 (hier insbesondere über die die offizielle Zweitmarktplattform
des Clubs) zulässig.
7.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Fall einer bei Erwerb des/
der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann
vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse
zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung
an den Club, im Fall elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung,
den entrichteten Ticketpreis erstattet; Club behält sich vor, Service- und Versandgebühren nicht zu erstatten.
Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn,
der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen
des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige spielplanmäßige Ansetzung bzw. Terminierung einer
Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER SAISON 2023/2024
bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand. Der Club haftet in
diesen Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).

7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. der Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer
7.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung
besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das
Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse
zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
7.5 Spielabsage und/oder Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung und/oder bei einer Veranstaltung, die
nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern
stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die
betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder
schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
7.6 Vergebliche Aufwendung: Der Club haftet in den Fällen der Ziffern 7.3 bis 7.5 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber
nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der Club hat das jeweils
die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des
Kunden mit den Interessen des Clubs spricht im Einzelfall für eine Haftung.
7.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass der Club aus wichtigem Grund (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich
vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen
bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens
des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.
7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. der Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer
7.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung
besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das
Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse
zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
7.5 Spielabsage und/oder Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung und/oder bei einer Veranstaltung, die
nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern
stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die
betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder
schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
7.6 Vergebliche Aufwendung: Der Club haftet in den Fällen der Ziffern 7.3 bis 7.5 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber
nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der Club hat das jeweils
die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des
Kunden mit den Interessen des Clubs spricht im Einzelfall für eine Haftung.
7.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass der Club aus wichtigem Grund (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich
vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen
bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens
des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.

8. Nutzung und Weitergabe, Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe

8.1 Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem
Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung
der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit
dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer
möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse des Clubs als
auch dem Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten,
nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige
unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige
Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht
vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu
verkaufen und/oder weiterzugeben,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener
Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu
lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines
nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen
vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen
im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot
erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck
nicht erfüllt ist,
i) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen,
Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. Ziffer 2.4) oder andere für den Verkauf
der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).
8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere
in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen
Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die Zweitmarktplattform und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß
Ziffer 8.4 erfolgt, oder
b) solange (1) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen
ihm und dem Club einverstanden erklärt, (2) der Club auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich
oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers über
die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig
erklärt hat und (3) der Kunde oder Empfänger des Tickets auf Verlangen des Clubs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt,
ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
8.4 Zweitmarktplattform: Der Club kann dem Kunden nach eigenem Ermessen die Möglichkeit einräumen, über die Zweitmarktplattform
unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/bvb/ ein bereits erworbenes Ticket für das jeweils ausgewiesene Spiel
zum Weiterverkauf an potentielle Zweitmarkterwerber nach den folgenden Regelungen anzubieten.
a) Vor Einstellen eines Tickets zum Weiterverkauf auf der Zweitmarktplattform muss sich der Kunde online auf der Zweitmarktplattform
registrieren. Der Club behält sich in begründeten Einzelfällen das Recht vor, Angebote von Tickets auf der Zweitmarktplattform
abzulehnen. Inhaber von Dauerkarten sind berechtigt, das Besuchsrecht für das jeweils ausgewiesene Spiel als
Tagesticket anzubieten. Das Einstellen eines Tickets führt nicht zwangsläufig zu einem erfolgreichen Weiterverkauf über die
Zweitmarktplattform.
b) Sobald ein Kunde ein Angebot für ein Ticket auf der Zweitmarktplattform zum Weiterverkauf eingestellt hat, verpflichtet er
sich für die Dauer des eingestellten Angebotes, nicht über sein Recht aus diesem Ticket zu verfügen (z.B. Verkauf, Weitergabe,
Zutritt zur Veranstaltung). Der Kunde haftet im Falle von Zuwiderhandlungen für dadurch entstehende Schäden. Zudem behält
sich der Club das Recht vor, entsprechend der Regelung in Ziffer 8.6 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen
Kunden bzw. Ticketinhaber auszusprechen.
c) Der Club informiert den Kunden, sobald das Ticket erfolgreich auf der Zweitmarktplattform veräußert wurde. Vertragspartner
des Zweitmarkterwerbers wird der Club, nicht der ursprüngliche Kunde. Ziffer 2.2 gilt für Bestellungen von
Tickets durch den Zweitmarkterwerber auf der Zweitmarktplattform entsprechend. Ab diesem Zeitpunkt ist das Angebot des
Kunden bindend und der Kunde verliert sein in seinem Ticket verbrieftes Besuchsrecht. Der Kunde erhält vom Club eine
Gutschrift in Höhe des (anteiligen) Originalpreises des entsprechenden Tickets abzüglich anfallender Service-, Betriebs- und
Versandkosten des Clubs.
8.5 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des neuen
Ticketinhabers durch den Club erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und
dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen
des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 8.1. und 8.2.

8.6 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder
sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den
betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b) die betroffenen Tickets entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den
Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich
für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder
verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei dem Club erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht
an den betroffenen Kunden zu liefern und entschädigungslos zu stornieren;
e) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a), 8.2 b), ), 8.2 d) und/oder 8.2 j) von dem jeweiligen
Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14 zu verlangen;
f) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 zu verhängen;
g) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs
verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen;
und/oder
h) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige
Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion 

9.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-
AGBs/Stadionordnung jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die
Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
9.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den
Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren
Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
9.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.5 erworbenen Besuchsrecht
zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungs -
leiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im
Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder
seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder
b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln
gemäß der Stadionordnung einzuhalten; und/oder
c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten
und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
d) die in oder auf den Tickets aufgedruckten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten,
Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket
bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
9.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der Club berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den
Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber
durchzusetzen:
a) Der Club ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt zu machen
und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Stadionzutritt belegen zu lassen.
b) Der Club ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen
(z.B. Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen
Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu
unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe
zwingend zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung
weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der
Club den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die
konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren.
Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 DSGVO.
c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann der
Club den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den Club sind in einem solchen Fall
ausgeschlossen.
d) Gibt der Club besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch
den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall von Dauerkarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene
Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 5.3 geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen
Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt
spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände.
9.5 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im
Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften
zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/FAQ abrufbar. Jeder
Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des
Besuchs einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der
Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
9.6 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw.
für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet,
einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich
ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
9.7 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken
von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen
sind ausgeschlossen.
9.8 Fanblocks: Der gesamte Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind der
Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des
Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder
Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der
Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens
oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der
Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet; in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen
(Nord, N/O), ist zudem ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt,
Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die
Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions
zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion
verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
9.9 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend
aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich
beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs,
sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
• entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen,
und/oder
• Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu
verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des
Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder
in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen
oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen
oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper,
Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw.
Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke,
die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die
Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu
beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche
und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner,
Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau
gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden,
rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw.
rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders
ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen
oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur
privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen
live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder
anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere
Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten
benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden.
Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“)
und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene
und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die
DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den
Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga
e.V. („DFL e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten
Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere
untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder
dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu
ver teilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen
oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit
Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser
als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch
oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
h) Es ist ferner untersagt, (i) ein Ticket und/oder die in oder auf dem Ticket aufgedruckten verankerten Individualisierungsmerkmale
(z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) ganz oder teilweise zu
manipulieren, unkenntlich zu machen, zu fälschen und/oder zu beschädigen,(ii) sich in anderen als den durch die Eintrittskarte
oder die Akkreditierung bestimmten Bereichen des Stadions aufzuhalten (Umgehung der Blockbindung), (iii) auf dem gesamten
Stadiongelände Fotos, Videos, Bildaufnahmen o.Ä. ohne Einwilligung des abgebildeten Stadionbesuchers aufzunehmen, zu
speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen (iv) im Stadion sichtbehindernde Transparente mit dem
Zweck, unerlaubte Handlungen zu verdecken oder zu ermöglichen, zu entrollen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadionordnung
verwiesen [Vgl. Ziffer 9 Abs. (1) ATGB].
9.10 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f)
DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahren -
abwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den
Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straf -
taten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem
Club oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f)
DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage
aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
9.11 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffern 9.6, 9.9 und/oder besondere Zutrittsbedingungen
nach Ziffer 9.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen
Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren
Maßnahmen in Ziffer 9.9 entsprechend der Regelung in Ziffer 8.6 und/oder Ziffer 6.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen
den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
9.12 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.9, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an
anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren
Sanktionen gemäß Ziffer 9.9 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.11 sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrecht -
licher Konsequenzen ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit
wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen
Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-
richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen,
insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von
Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und
der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
9.13 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.9, insbesondere für das Ab -
brennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen
und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfeldes, kann der Club, im Fall entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs
auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB, UEFA) mit einer angemessenen Geldstrafe oder
anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen
vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben
der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner
im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen
hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch
nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des
Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen,
gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln
und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

10.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb
sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils
beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bildund
Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese
Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen
nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs.
1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
10.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen
(Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticket -
inhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.
10.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die
folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen
operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46,
CH-1260 Nyon.

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder
mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder Ziffer 9.6, ist der Club ergänzend zu den
sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender
Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.11 bzw. deliktsrechtlicher
Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall gegen den
Kunden zu verhängen.
11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und
Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich
einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im
Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten
Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder Ziffer 8.2 b) durch den
Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach
diesen ATGB möglichen Maßnahmen und/oder Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticket -
weitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
12.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in
Ziffer 11.2 genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen
lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“).

13. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine etwaig in diesem
Zusammenhang erlittene Infektion mit Covid-19-Erregern oder vergleichbaren Infektionen. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter
und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers am und im
Stadion auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt
auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst
ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Clubs können über die folgenden
Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,
– Ticketing –
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Telefon: +49 231 9020-0
E-Mail: tickets@bvb.de
Website: https://www.bvb.de/Tickets
Auf Ziffer 16.5 ATGB in Bezug auf etwaige verbraucherrechtliche Streitigkeiten wird verwiesen.

15. Datenschutz 

Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 9.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen,
Ziffer 9.10 zur Videoüberwachung und in Ziffer 10 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt
die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines
Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber
gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden
und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben
sich dabei aus Ziffer 8.1.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach
der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/
Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung
und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich
ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf
https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die
UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält.
Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den inter -
nationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
16.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
16.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder
deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist
Verbraucher.
16.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen englischen Fassung dieser ATGB gilt
die deutsche Fassung.
16.5 EU-Streitschlichtung/ Streitbeilegung gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die EU bietet eine Online-Plattform an,
an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

17.ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN IM LAUFENDEN RECHTSVERHÄLTNIS

Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der
Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt,
diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden
erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn
der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich
oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion
in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung
des betroffenen Rechtsverhältnisses.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw.
der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in
gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Stand: Juni 2023

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2023

Zurück zur Navigation

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen – Handball

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen – Handball

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen des BV. Borussia 09 e.V. Dortmund, Strobelallee 50, 44139 Dortmund (fortan: „Club bzw. Veranstalter“) vom Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierten Dritten an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere in der Sporthalle Wellinghofen, Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund, der Helmut-Körnig-Halle, Strobelallee 40, 44139 Dortmund, den Westfalenhallen , Strobelallee 45, 44139 Dortmund oder der WESTPRESS arena, Ostwennemarstraße 100, 59071 Hamm (jeweils die „Halle“ sowie den Zutritt und Aufenthalt in der Halle).

1.2 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Hallenzutritt bei einem Spiel des Gastclubs in der Halle begründet wird („Gästetickets“). Sollten diese ATGB-Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.

1.5 Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Geschlechtsform genutzt. Sie soll gleichermaßen für weibliche, diverse und männliche Formen gelten.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen (inkl. Gastclub) zu beziehen. Ob eine Verkaufs-/Ausgabestelle vom Club autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 14 („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Ticketerwerb bei den autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.

2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets werden ggf. Zugangsdaten vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Sollte der Club dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online in einen Zwischenschritt bestätigen („Bestellbestätigung“), stellt diese Bestellbestätigung noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Für alle Online-Bestellverfahren gilt: Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder ggf. mobile ticket oder ggf. Übermittlung per App) oder ggf. mit Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3Sonstige Bestellung:Bei Bestellung über abweichende Vertriebswege des Clubs kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder ggf. mobile ticket oder ggf. Übermittlung per App) oder ggf. mit Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Sonderbedingungen:Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

2.5 Besuchsrecht: Der Club als Ticketaussteller will den Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufs-/Ausgabestelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 erworben haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 9.4) erfüllen. Der Club gewährt daher nur Personen, die die durch in oder auf dem Ticket verankerte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber Zweiterwerbern, die nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 9.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis der Identität ist ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.5 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.5 und 9.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Der Club kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

3.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Hallenzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Halle sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zur Halle.

3.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt und gemäß Ziffer 3.2 nachweist, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zur Halle einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Ermäßigte Tagestickets können nur erworben werden, wenn die

Ermäßigungsberechtigung nach Ziffer 3.1 sowohl bei Ticketerwerb als auch bei Hallenzutritt vorliegt.

3.5 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets nach diesen ATGB Sonderregelungen gelten können.

 

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise und Zahlungsmethoden: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste, die Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Sitzplan der Halle. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte [derzeit: Mastercard, Visa und American Express], PayPal, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines postalischen Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr  in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben sich für den Käufer im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.

Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Club behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Der Club hat zudem das Recht, Ticketanfragen zu stornieren oder den Zugang zur Halle zu verweigern, wenn unvollständige oder falsche Angaben hinsichtlich des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und E-Mail gemacht werden.Die entsprechenden Tickets verlieren mit Sperrung ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.

4.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift i.d.R. erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand: Der postalische Versand von Tickets in Papierform erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei der Club das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestellbestätigung (vgl. Ziffer 2.2). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

5.2 Elektronische Tickets: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder mobile-tickets) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail) in Form eines QR-/Barcode und im PDF-Format oder zum Abruf in einer mobilen App zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der QR-/Barcode für den Zugang zum Hallengelände ist auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des Clubs zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zur Halle. Die Rechtsgrundlage für die damit

jeweils einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

5.3 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen vom Club eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an dem hierfür an bzw. in der Halle eingerichteten Service-Center zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.

6. Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung oder des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.3 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Fehlerhaft im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation elektronischer Tickets sperrt der Club diese gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers sowie der Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket unter Behebung des Fehlers aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

6.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Club bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden hervorgerufen wurden, (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale (vgl. Ziffer 9.3 d)), Defekt des mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone), nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

7. Rücknahme und Erstattung; Umplatzierung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3  zulässig.

7.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Fall einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club, im Fall elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet; Club behält sich vor, Service- und Versandgebühren nicht zu erstatten. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige spielplanmäßige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand. Der Club haftet in diesen Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).

7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. der Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 7.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.

7.5 Spielabsage und/oder Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung und/oder bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.3 geregelten Rücktrittsfolgen.

7.6 Vergebliche Aufwendungen: Der Club haftet in den Fällen der Ziffern 7.3 bis 7.5 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise-

und Übernachtungskosten), es sei denn, der Club hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs spricht im Einzelfall für eine Haftung.

7.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass der Club aus wichtigem Grund (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.

8. Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe

8.1 Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse des Clubs als auch dem Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hallenverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Handballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Hallenverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist,

i) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. Ziffer 2.4) oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).

8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und solange

(1) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden erklärt,

(2) der Club auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat und

(3) der Kunde oder Empfänger des Tickets auf Verlangen des Clubs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.

8.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des neuen Ticketinhabers durch den Club erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 8.1. und 8.2.

8.6 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;

b) die betroffenen Tickets entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn aus der Halle zu verweisen;

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei dem Club erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises entschädigungslos zu stornieren;

e) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a), 8.2 b), ), 8.2 d) und/oder 8.2 j) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14 zu verlangen;

f) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 zu verhängen;

g) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen; und/oder

h) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

9. Zutritt zur Halle und Verhalten in der Halle

9.1 Haus- bzw. Hallenordnung: Der Zutritt zum Halle unterliegt der jeweiligen dort ausgehängten und unter

https://www.westpressarena.de/hausordnung/

https://www.helmut-koernig-halle.de/wp-content/uploads/2021/09/Hallenordnung-2021-3.pdf

https://www.westfalenhalle.de/vip-business/fuer-veranstalter/

abrufbaren Haus- bzw. Hallenordnung. Mit Zutritt zum Bereich der Halle erkennt jeder Ticketinhaber die Hallenordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

9.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.5 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zur Halle berechtigt.Die jeweilige Hallenordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zur Halle kann verweigert werden, wenn

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Hallenbereichs am Eingang und/oder im Innenraum der Halle einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder

b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Hallenordnung einzuhalten; und/oder

c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den Hallenbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

d) die in oder auf den Tickets aufgedruckten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der Club berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:

a) Der Club ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt zu machen und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Hallenzutritt belegen zu lassen.

b) Der Club ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B.  Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zur Halle nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der Club den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren. 

Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 DSGVO.

c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann der Club den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den Club sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

d)Gibt der Club besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall von Dauerkarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 5.3 geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4 lit. a) und b) bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Hallengelände.

9.5 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Halle rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/FAQ abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

9.6 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz in der Halle einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.7 Sichtbehinderungen: In der gesamten Halle kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch Geländer, Fernsehteams oder temporäre optische Stimmungsmittel anderer Zuschauer (z.B. Aufstehen der Zuschauer, Schwenken von Fahnen) kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

9.8 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Hallenbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Hallenbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Hallenbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie der Halle zu verweisen.

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Halleninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht in der Halle erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um die  Halle, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in der Halle unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Hallenbereich verboten.

e) Der Aufenthalt in der Halle zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten in die Halle gebracht werden.

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem Deutschen Handballbund e.V. (DHB), der Handball-Bundesliga-Vereinigung Frauen e.V. (HBF), der European Handball Federation (EHF), der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Hallenbereich ohne schriftliche Einwilligung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Hallenbereich

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Hallenbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

h) Es ist ferner untersagt, (i) ein Ticket und/oder die in oder auf dem Ticket aufgedruckten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) ganz oder teilweise zu manipulieren, unkenntlich zu machen, zu fälschen und/oder zu beschädigen,(ii) sich in anderen als den durch die Eintrittskarte oder die Akkreditierung bestimmten Bereichen der Halle aufzuhalten (Umgehung der Blockbindung), (iii)  auf dem gesamten Hallengelände Fotos, Videos, Bildaufnahmen o.Ä. ohne Einwilligung des abgebildeten Hallenbesuchers aufzunehmen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen (iv) in der  Halle sichtbehindernde Transparente mit dem Zweck, unerlaubte Handlungen zu verdecken oder zu ermöglichen, zu entrollen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die jeweilige Haus- bzw. Hallenordnung verwiesen [Vgl. Ziffer 9 Abs. (1) ATGB].

9.10 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffern 9.6, 9.9 und/oder besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 9.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 9.9 entsprechend der Regelung in Ziffer 8.6 und/oder Ziffer 6.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.11 Hallenverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.9, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Halles kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.9 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.10 sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein auf die Hallen des Clubs beschränktes Hallenverbot, ausgesprochen werden

10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

10.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

10.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.

10.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

a) Bundesliga: HBF mit Sitz in Strobelallee 56, D-44139 Dortmund

b) DHB-Pokal: DHB mit Sitz im Willi-Daume-Haus, Strobelallee 56, D-44139 Dortmund 

c) EHF European und Champions League: EHF mit Sitz in Hoffingergasse 18, AT-1120 Vienna

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder Ziffer 9.6, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder Ziffer 8.2 b) durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und/oder Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11.2 genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendhandballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“).

13. Haftung

Der Aufenthalt am und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine etwaig in diesem Zusammenhang erlittene Infektion mit Covid-19-Erregern oder vergleichbaren Infektionen. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers am und in der Halle auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

 

BV. Borussia 09 e.V. Dortmund

c/o Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,

- Ticketing –

Rheinlanddamm 207-209

44137 Dortmund

Telefon: +49 231 9020-0

E-Mail: tickets@bvb.de

Website: https://www.bvb.de/Tickets

 

Auf Ziffer 16.5 ATGB in Bezug auf etwaige verbraucherrechtliche Streitigkeiten wird verwiesen.

15. Datenschutz

Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 9.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen und in Ziffer 10 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. . Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 8.1.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für die HBF auf https://www.handball-bundesliga-frauen.de/info/datenschutz, für den DHB auf https://www.dhb.de/de/verband/dokumente/datenschutz/  und für die EHF auf https://www.eurohandball.com/ verwiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.

16.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

16.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

16.5 EU-Streitschlichtung/ Streitbeilegung gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

17. Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis

Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

 

BV. Borussia 09 e.V. Dortmund

Stand: Januar 2024

Zurück zur Navigation